Die Masche von Softwaresammler - OpenDownload - Desktop-Downloads (Content Services Ltd., Rechtsanwalt Olaf Tank)

Dienstag, den 28. April 2009 um 20:41 Uhr

kostenlose Software für 138 € und mehr

Wer sich den Adobe Acrobat Reade, den Flash-PLayer, Openoffice, Opera, Firefoxoder andere kostenlose Software herunterladen möchte, gibt oftmals den Namen seines Programmes bei google ein und klickt auf alles, was "open" oder "download" heißt - denn "open" wird als Synonym für "kostenlos" verstanden. Das ist bei "opendownload.de" und den Schwesterseiten softwaresammler.de, desktop-downloads.de und neuerdings auch top-of-software.de leider nicht der Fall. Über gezielte Werbung bei google kommt man früher oder später zur download-Abofalle opendownload.de, und das geht so:

Bei google beworben wird eine Satellitenseite zum Ködern, die viel Text und viel Beschreibung zur Software enthält. Mittels "Download" kommt man irgendwann zu opendownload und erhält bespielsweise folgende Seite:

 

opendownload Anmeldeseite verlinkt

Im Text geschickt versteckt findet man mit etwas Aufmerksamkeit einen Preishinweis: 96 € pro Jahr bei 2 Jahren Laufzeit:

 

Diesen Text überliest man deshalb leicht, weil man unter "Informationen" Informationen zur Software selbst vermutet, wie bespielsweise Versionsnummer, letztes Update, Dateigröße, Lizenz oder Systemvoraussetzungen. Diese Informationen hat man aber auf der Satellitenseite bereits bekommen, weshalb ihre Wiederholung nun irrelevant ist. Den darin versteckten Kostenhinweis überliest man daher sehr leicht.

Informationen zum Vertrag vermutet man dort, wo sie hingehören: bei den AGB und bei den Adressdaten, vor den Button "Anmelden".  Und so wird einem klammheimlich ein Vertrag über eine kostenpflichtige Mitgliedschaft untergejubelt - rechtlich natürlich vüllig unhaltbar.

opendownload Kostenhinweis

Es folgt das Übliche: Emails mit einer Rechnung über 96 Euro und weiteren Mahnungen von einer gewissen Content Services Ltd. aus Mannheim, nach einiger Zeit Post von einem Rechtsanwalt aus Osnabrück: Olaf Tank, der am Ende 138 Euro haben möchte, inklusive seiner Gebühren. Der Trick: der Preis steigt immer weiter, und irgendwann zahlt ein gewisser Prozentsatz von Betroffenen.

Dann spätestens rufen die Betroffenen auf meiner Abofallen-Hotline an und wollen aufgeregt wissen, was sie unternehmen können. Ich empfehle regelmäßig, nicht voreilig zu zahlen und sich dort nicht persönlich zu melden, ohne sich vorher rechtlichen Rat einzuholen, sofern man sich beim Besuch der Seite nicht bewußt war, einen Vertrag geschlossen zu haben, wenn man also die Kosten nicht gelesen hat. Es liegt übrigens auch kein Betrug vor, wenn man falsche Daten angibt, um sich vor Spam zu schützen. Denn man wollte niemanden finanziell schädigen, so wie es § 263 StGB vorsieht. Wenn man nicht weiß, dass es etwas kostet, kann man auch nichts sparen, also kann man auch niemanden schädigen. Gewisse weitere Informationen darf ich hier leider nicht schreiben.

Doch damit nicht genug: hat man zähneknirschend gezahlt, kommt ja noch das zweite Jahr, und wenn man eine Kündigung nicht nachweisen kann, vielleicht noch ein drittes. Lassen Sie sich nicht durch die vielen Drohungen verunsichern! Bleiben Sie als erstes ruhig, zahlen Sie nicht und schicken Sie keine Erklärungen dorthin, ohne sich vorher beraten zu haben, zum Beispiel auf meiner bereits erwähnten Hotline.

Update (5.11.2009): die Content Services Ltd. reagiert neuerdings positiv auf Widerrufsschreiben, wenn diese innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung  dort auf nachweisbarem Weg eingehen. Spätere Widerrufe werden hingegen nach wie vor ignoriert. Nutzen Sie für Zustellungen nicht deren Kontakformular, sondern senden Sie denen ein Fax mit Sendebericht (notfalls bei der Post) und heben Sie den Sendebericht auf. Die Faxnummern stehen in der Bestätigungs-Email und im Impressum. Oder: Einschreiben/Rückschein. Achtung! Senden Sie den Widerruf nicht an mich, sondern an die Content Services Ltd.

 

Lassen Sie sich nicht von den Gegnern verunsichern! Lassen Sie sich auf der hotline Hotline oder unter hotline@kanzlei-thomas-meier.de weitere Informationen geben.

Noch ein kleiner Service: Zum gefahrlosen Herunterladen freier Software habe ich eine Liste mit sicheren Download-Servern zusammen gestellt, hinter denen sich keine Abofallen verbergen.

 

Siehe auch:

- Urteil vollstreckt: Content Services Ltd muss Jahresbeitrag zurückzahlen

- Die Masche von Top of Software

- Hilfe für Opfer von Download-Fallen

- gefälschte Systemmeldungen verleiten zur Abofalle

- was man noch tun kann

 

 

Kommentare 

 
0 #2 Rechtsanwalt Thomas Meier 2009-07-07 15:14
Die Zitierung ist nicht ganz richtig. Kernpunkt der Entscheidung ist die Feststellung, dass das Widerrufsrecht erst mit dem Download erlischt und nicht schon mit der Anmeldung.
Die Diskussion hierüber ist aber insofern müßig, als dass ein Widerrufsrecht einen bestehenden Vertrag über eine kostenpflichtig e Dienstleistung voraussetzt: wo kein Vertrag ist, kann bzw. braucht man auch nichts zu widerrufen. Meiner Ansicht nach besteht in der Regel schon gar kein Vertrag. Dennoch kann man den Widerruf natürlich als "Sicherheitsfang netz" anführen.
 
 
0 #1 Michael Busenbender 2009-06-29 16:01
Gleiches passierte mir, wie vielen anderen. Registrierung auf der website wegen eines Produkts mit folgender Rechnungszustel lung etc über 96 € für 2 Jahre etc.

Das LG Mannheim hat letztes Monat gegen opnedownload/Premium Content GmbH entschieden und folgendes als rechstwidrig beschieden:

- Die Kenntnisnahme der AGB in Verbindung mit dem VErzicht auf das Widerrufsrecht.
-Das niocht die Aktivierung, sondern erst der Download einen Vertrag begründet.
-Das das Verstecken der Kostenpflichtig keit in einer "wall of text" in den AGB keine Zahlungsverpfli chtung des Kunden begründet.

Grundsätzlich reagiere ich noch auf die Emails; werde aber sicherlich im Zweeifel opendownlaod demnächste zu meinem Spam-Filter addieren. Zahlen werde ich 100%ig nicht, da ich nicht verpflichtet bin. Ganz einfach
 

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Aktualisiert ( Donnerstag, den 27. Oktober 2011 um 22:43 Uhr )
 
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