Geschrieben von: Thomas Meier Rechtsanwalt Meier-Bading
|
Mittwoch, den 29. August 2012 um 17:08 Uhr |
juristische Anforderungen an Apps
Nachdem ich mich nun im eigenen Interesse mit der Entwicklung einer Smartphone-App beschäftigt habe (Anwalt in Handy), drängen sich dem Juristen Fragen auf, was alles so beachtet werden muss. Kurze Antwort: im Grunde muss man eine App wie eine Internetseite behandeln, mit ein paar Besonderheiten. So handelt es sich fast immer um kommerzielle Angebote (auch wenn "nur" Werbung geschaltet wird) - also brauchen fast alle Apps ein Impressum. Wenn Daten des Nutzers irgendwohin übermittelt werden, benötigt man zudem eine Datenschutzerklärung. Der Teufel steckt aber im Detail:
|
Aktualisiert ( Mittwoch, den 29. August 2012 um 17:20 Uhr )
|