AG Mannheim: Content Services Ltd. muss knapp 5.000 € zurück zahlen

  
Mittwoch, den 02. März 2011 um 10:40 Uhr

CSL im Wege des Versäumnisurteils verurteilt

Worum geht es?

Die Mannheimer Content Services Ltd. betreibt die Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de (neuerdings auch die Vollstreckung für top-of-software.de). Viele Mandanten haben in diesem Zusammenhang eine Rechnung erhalten und aufgrund der Mahnungen Geld an diese Firma bzw. an deren berüchtigten ehemaligen Anwalt Olaf Tank gezahlt. Dieses Geld wurde nun zurück gefordert.

Der besondere Clou

Da es in Deutschland keine Sammelklagen gibt (mit ganz wenigen Ausnahmen), haben mir diese Mandanten ihre insgesamt 48 Rückforderung abgetreten und ich habe sie gemeinsam eingeklagt. So kamen 4.866 € zusammen. Mit den zugesprochen Zinsen sind bereits über 5.000 € aufgelaufen.

 

 ParagrafWas sagt das Gericht?

 

Das AG Mannheim (Az: 17 C 433/10) hat in der mündlichen Verhandlung vom 1.3.2011 im Wege des Versäumnisurteils erkannt, das die CSL dieses Geld an mich nebst Kosten und Zinsen zahlen muss. Ich zahle das eingetriebene Geld dann nach erfolgreicher Vollstreckung anteilig an die Mandanten aus.

Im Detail: 46 Mandanten bekommen ihr Geld zurück, das sie an CSL gezahlt hatten.

Einer von den 46 Mandanten hatte sogar schon für 2 Jahre gezahlt (und somit 2 Forderungen). Auch hier hielt das Gericht die Rückforderung für schlüssig. Ein anderer der 46 Mandanten hatte sich in Unkenntnis der Kostenpflicht mit falschen Daten bei der Beklagten angemeldet, ebenfalls unproblematisch.

In einem weiteren Fall (die 48. Forderung) folgte das Gericht der Mannheimer Rechtsprechung, wonach die CSL für die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten aufkommen muss.

 

Was ist ein Versäumnisurteil?

Ein Versäumnisurteil ergeht, wenn eine Partei vor Gericht nicht erscheint oder keinen Antrag stellt. Es enthält keine Begründung, sondern nur die reine Entscheidung. Das Gericht prüft inhaltlich nur, ob die Klage an sich schlüssig ist, die Einwendungen der säumigen Partei werden nicht gewertet.

Selten liegt das Fehlen einer Partei an einem tatsächlichen Hinderungsgrund (z.B. Anwalt hat den Termin verschlafen). Meist stehen rein taktische Gründe dahinter, beispielsweise, dass man ein Urteil ohne Begründung haben möchte, oder, dass man den Rechtsstreit hinauszögern will.

(Dieser Absatz ist absichtlich allgemein gehalten und nicht auf den Fall bezogen)

 


Kann man auch in anderen Fällen Geld zurück holen?

Ich erhalte vermehrt Nachfragen von Betroffenen, ob ich auch ihr Geld zurück holen kann. Ja, das geht grundsätzlich, wenn und so lange die Firma, an die Sie gezahlt haben, noch Umsätze macht (sonst ist ja nichts mehr zum Zurückholen vorhanden). Das betrifft derzeit (5.3.2011) im Bereich der reinen Internet-Abofallen die Content Services Ltd., die Eventus Lernsysteme GmbH, die Content4U GmbH, die OPM Media GmbH, die Webtains GmbH und die IContent GmbH. Im Bereich der Gewerbeabzocke sind sicherlich ähnliche Projekte möglich.

Hier gibt es folgende Möglichkeiten: 

  1. Sie beauftragen mich für 46,41 € brutto inkl. MwSt. pro Vertrag (bei den meisten Internet-Abofallen) mit der Rückforderung des bereits gezahlten Betrages. Auch die Anwaltskosten werde ich versuchen, von der Gegenseite gleich mit ersetzt zu verlangen. Wenn auf mein Schreiben nicht gezahlt wird, treten Sie mir die Forderung ab und ich mache sie zusammen mit anderen Forderungen gemeinsam geltend. Sie riskieren dabei insgesamt nur Ihren "Einsatz" von 46,41€.

    Allerdings gebe ich natürlich keine Garantien für die Zukunft, dass es klappt: die Gerichte können anders entscheiden, die Firmen können zwischenzeitlich pleite gehen.
     
  2. (Sie treten selbst als Kläger Ihrer Forderung auf und fordern mit meiner Hilfe Ihr Geld zurück. Der Gerichtskostenvorschuss beträgt dann weitere 75 €, das Risiko, wenn Sie den Rechtsstreit verlieren sollten, liegt bei ca. 600 €. Ich empfehle diesen Weg nicht, solange es Weg 1 gibt.)

 

[Update 7.6.2011] Nachdem der RA der CSL gegen das Versäumnisurteil Einspruch eingelegt und nach Wochen wieder zurück genommen hatte, konnte nun erfolgreich ins Konto vollstreckt werden. 

 

[Update 24.6.2011] Nach der Vollstreckung hat die CSL versehentlich ein zweites Mal gezahlt. Ich habe den Betrag natürlich sofort mit weiteren Rückforderungen verrechnet.

 

 

 

Kommentare 

 
0 #12 Claus Frickemeier 2011-07-01 18:12
Glückwunsch, Herr Meier!

Ihr "Konzept" gegen die ********* sollte in Anwaltskreisen Schule machen, dann wäre endlich mal effektiv etwas erreicht.

By the way: spannend, dass nun ausgerechnet "Geschäftsleute" á la Burat und auch Drescher die Bloggerwelt für sich entdeckt haben. Bestimmt nicht, um die verbrannten Namen bei Google reinzuwaschen, sondern sicher, um nun doch noch kommunikativ zu werden.

Lobenswert ;-)
 
 
+1 #11 Andreas Sterntal 2011-04-20 11:44
Oh, Herr Burat wo Sie schon mal hier sind, erklären Sie doch mal den Mehrwert Ihrer Mehrwertdienste .
 
 
+2 #10 Rechtsanwalt Stefan Richter 2011-04-13 12:30
zitiere Michael Burat:
Ich habe es übersehen und das obwohl es hinreichend deutlich dort steht.

Wie schnell man einem Website-Betreiber unrecht tun kann.


Tja Herr Burat, da können Sie ja mal richtig froh sein, dass es nicht Ihre eigene A*****seite war, sonst hätten sie jetzt Ihr eigenes Abo am Hals. Wir wären alle unsagbar traurig.

Stefan Richter

[editiert von RA Meier]
 
 
+4 #9 Rechtsanwalt Meier 2011-04-13 08:42
Kann ja mal passieren. Ich habe Ihren Irrtum zum Anlass genommen, das Update noch deutlicher zu gestalten und doppelt anzubringen. Nicht, dass der Nächste das mißversteht.
 
 
-2 #8 Michael Burat 2011-04-12 17:43
Sehr geehrter Herr Meier,

Sie haben Recht, es steht wirklich da. Ich habe es übersehen und das obwohl es hinreichend deutlich dort steht.

Wie schnell man einem Website-Betreiber unrecht tun kann.

Gruß
Michael Burat
 
 
+3 #7 Rechtsanwalt Meier 2011-04-11 08:06
Sehr geehrter Herr Burat,

das steht doch seit dem 25.3. im Update und außerdem in den News unter https://www.meier-bading.de/archiv/news/108-einspruch-eingelegt-5000-klage-gegen-abofalle.html

Schön, dass es Sie auf meine Seite verschlägt, Diskussion ist doch immer gut.
 
 
-5 #6 Michael Burat 2011-04-09 18:30
Verschweigen Sie hier nicht irgendwie, dass gegen das Versäumnisurtei l Einspruch eingelegt wurde und bereits ein Termin anberaumt ist?
Gruß
Michael Burat
 
 
0 #5 Schnippewippe 2011-03-09 17:33
Hallo querdenker
Im Bericht wird doch genau beschrieben wie das mit der Klage war.

Zitat:
Da es in Deutschland keine Sammelklagen gibt (mit ganz wenigen Ausnahmen), haben mir diese Mandanten ihre insgesamt 48 Rückforderung abgetreten und ich habe sie gemeinsam eingeklagt.
 
 
+4 #4 Rechtsanwalt Meier 2011-03-08 10:40
Es ist ja auch keine Sammelklage im eigentlichen Sinne. Es ist ja nicht "Meyer, Müller, Schulze gegen CSL", sondern "Thomas Meier gegen CSL". Ich klage ja in eigenem Namen.

Dass unterm Strich das selbe Ergebnis wie bei einer Sammelklage herauskommt, ist - sagen wir mal: ein juristischer Kniff.
 
 
+2 #3 querdenker 2011-03-08 10:25
Ich denke es gibt keine Sammelklagen. Wieso können sie jetzt doch welche anbieten?
 

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Aktualisiert ( Donnerstag, den 27. Oktober 2011 um 22:45 Uhr )
 
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