Die Masche von software-und-tools.de (Tropmi Payment GmbH) |
Samstag, den 02. Januar 2010 um 06:01 Uhr | |
top-of-software.de heißt jetzt software-und-tools.de - sonst ändert sich nichtsseit Dezember 2009 wird eine Abofalle im Internet beworben, und zwar anstelle der zuvor bekannten Seiten von Softwaresammler.de und Opendownload.de der Content Services Ltd. aus Mannheim. Das Angebot nennt sich "top of software". Die des Englischen Mächtigen fragen sich da natürlich, was das eigentlich heißen soll, aber das ist ein anders Thema. [Update 21.12.2011] Inzwischen betreibt eine neue Firma Tropmi Payment GmbH unter einer anderen Seite software-und-tools.de ein vergleichbares Angebot. Die Hintermänner sind die selben.
die Werbung für einen DownloadWer im Internet nach einer kostenlosen Software sucht, wird schnell fündig: einfach die gewünschte Software bei google eingegeben, den erstbesten Link geklickt, fertig! Der gelblich hinterlegte Teil bei den Suchergebnissen ist bezahlte Werbung, d.h.: jemand zahlt Geld dafür, dass dieses Such-Ergebnis sehr weit oben steht. Auch die Liste rechts ist bezahlte Werbung. Erkennbar sind diese Bereiche an dem Wort "Anzeige". Nebenstehendes Beispiel ist ein Original-Ergebnis vom Januar 2010. Auf der Abbildung sehen wir gleich 5 verschiedene Werbungen. Alle landen bei irgendwelchen Abofallen. Der erste Link, Server-14.info, verweist auf my-downloads.de eines anderen Anbieters. Der zweite link, Software-Box.me, verweist auf Top of Software (TOS) der Antassia GmbH. Der Dritte auf abcload eines weiteren Anbieters. Rechts oben der erste, Server-40.com, verweist auf TOS, der letzte bezahlte Link, buero-anwendung.com, wieder auf my-downloads. Aber wer zahlt am Ende für die Links? Natürlich SIE! Und das geht wie folgt:
die Anmeldeseite
Egal auf welchen Link Sie hier im Beispiel klicken - sie landen bei einer Abofalle, Die beworbene Seite verlangt eine Anmeldung mit Name und Adresse. Meist sieht es nach einer reinen Formalie aus, manchmal wird noch ein Gewinnspiel vorgetäuscht, um den Nutzer zur Anmeldung mit seinen echten Daten zu bewegen. Hier Klicken wir auf Software-Box und sehen nebenstehende Seite. Noch immer im Glauben, der Download sei kostenlos, gibt man seine Daten ein und will mit "Anmelden zum Download" einen Download der kostenlosen Büroanwendung starten.
Wer sich diese genau ansieht,bemerkt oben links ein Logo "Top of Software" - obwohl man eigentlich bei Software-Box ist. Wer noch genauer hinsieht, bemerkt rechts in der Mitte bei den Informationen zum Betriebssystem ein Feld, in dem es heißt: "Durch Drücken des Buttons "Anmelden und zum Download" entstehen Ihnen Kosten von 96 Euro inkl. Mehrwertsteuer pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro). Vertragslaufzeit 2 Jahre." Da damit keiner rechnet, lesen sich die Wenigsten diesen Text durch, melden sich an und haben angeblich ein Abo, das sie nie wollten.
das NachspielDiese Falle ist auf der bekannten Opendownload der Content Services Ltd. (CSL) hervorgegangen - die Werbung für opendownload hat zeitgleich mit der Bewerbung für TOS aufgehört und wer ganz aufmerksam ist, findet in nebenstehenden Suchbild auch einen weiteren Beweis dafür, dass Top-of-Software aus Opendownload hervor gegangen ist: Die Betroffenen werden am 15. Tag nach der Anmeldung eine Rechnung über 96 Euro per Email erhalten, nach weiteren 9 Tagen die erste Mahnung über 99 Euro und nach ca. einem Monat Briefpost vom Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück über 138 Euro inklusive Anwaltskosten. Wer das erste Jahr bezahlt, den wird im nächsten Jahr das selbe Prozedere erneut widerfahren, und wenn er nicht kündigt, dann noch ein drittes und viertes Jahr lang. Alle Schreiben sind insgesamt so gehalten, dass man als Leser davon überzeugt ist, einen Fehler gemacht zu haben, als man den Kostenhinweis nicht ordentlich durchgelesen hat. Man sieht sich zur Zahlung verpflichtet und zahlt. Die Gerichte sehen das freilich anders.
die HandlungsmöglichkeitenWie geht man jetzt damit um? Am besten zahlen sie erst einmal nicht, sondern suchen sich Rat bei einem Rechtsanwalt, z.B. auf meiner kostenlosen Hotline (es fallen die üblichen Gebühren für einen Anruf nach Berlin an). Wer will, kann sich Antworten auf die wichtigsten Fragen vorher in Ruhe durchlesen. die Antassia GmbH wie auch die Tropmi Payment GmbH und die Content Services Ltd. reagieren zumeist positiv auf Widerrufsschreiben, wenn diese innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung dort auf nachweisbarem Weg eingehen. Spätere Widerrufe werden hingegen nach wie vor ignoriert. Nutzen Sie für Zustellungen nicht deren Kontakformular, sondern senden Sie denen ein Fax mit Sendebericht (notfalls bei der Post) und heben Sie den Sendebericht auf. Die Faxnummern stehen in der Bestätigungs-Email und im Impressum. Oder teurer: Einschreiben/Rückschein. Lassen Sie sich nicht von den Gegnern verunsichern! Lassen Sie sich auf der Hotline oder unter hotline@kanzlei-thomas-meier.de weitere Informationen geben.
[Update 1.2.2011] Die Content Service Ltd. treibt die Forderungen der Antassia GmbH ein. [Update 21.12.2011] Die Tropmi Payment GmbH treibt nicht nur die Forderungen ein, sie betreibt auch ein eigenes Angebot, software-und-tools.de [Update 2.9.2014]: Die Tropmi Payment treibt weiter die inzwischen verjährten Forderungen ein, zahlbar auf ein Konto des Andreas Schmidtlein, IBAN: RO25BPOS72411315997EUR01, SWIFT-BIC: BPOSROBU in Rumänien. Wer hier zahlt, ist selber schuld.
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Aktualisiert ( Dienstag, den 02. September 2014 um 10:44 Uhr ) |
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Kommentare
Wenn Sie die Anfechtung erklären wollen, dann gleich und nicht erst auf den Mahnbescheid warten (der vermutlich nicht kommen wird). Einem Mahnbescheid muss man widersprechen, nicht ihn anfachten.
Also ich stell mich weiter tot - sollen sie mir doch einen Mahnbescheid senden, denn werde ich anfechten, dann ist die Beweislast bei denen! Wird wohl schwierig sein einen vernünftigen Richter zu überzeugen, dass das keine Abzocke ist....
dann sein Sie diemal nicht nochmal dumm und zahlen Sie nicht!
ich habe das selbe problem. wir haben heute die letzte mahnung von der tropmi paymant erhalten(etwas über 100€). nun ist aber folgendes und zwar hatten wir die erste rechnung(vorige s jahr bezahlt). meine kleiner bruder wollte skype auf den computer laden und ist auf diese seite gestoßen. er hat alles angegeben, war aber zu diesem zeitpunkt noch nicht alt genug, da die tropmi angegeben hat, mann müsse 18 jahre alt sein...er hat sich älter gemacht, runter geladen und nach kurzer zeit ist die erste rechnung per post gekommen. aus angst haben wir diese bezahlt(dummhei t). und wie schon erwähnt haben wir heute eine mahnung(letzte) erhalten. es wird mit sämtlichen zeug gedroht, wenn man nicht bezahlt. viele user schreiben ignorieren, doch weis ich nicht ob ich das auch machen kann, da die erste rechnung vorigen jahres beglichen wurde. ist der vertrag damit rechtskräftig geworden oder nicht? muss ich es bezahlen oder ignorieren? bitte um hilfe...danke
zitiere Rechtsanwalt Meier:
zitiere Rechtsanwalt Meier:
Hallo habe am 31.12.2012 ein email.bekommen von softwer tols bekommen, auch die uhr zeit steht drauf wan ich mich angemeltet haben soll. Steht uhrzeite drauf 14uhr45 da war ich nicht am rechenr sondern an der arbeit bis abreite bis 14uhr30.also da war icherst so um 15uhr30 zu hause, da kann also nicht sein so was.War nie auf der seite und kenne sie nicht sorry.Also eine reine Abzocke da werde nicht darauf reagieren. Habe schon eine mal anfang 2012 bekommen so was bekommen.Der erst kamm mit anschrift von Braunschweg, und jetzt kamm es von Rüsselsheim.
deutsche-zentral-inkasso.de nicht mehr erreichbar.
Anscheinend haben die Herren des Kreisels
[*aus Rechtsgründen gelöscht*]
genug.
Wir werden es ja sehen.
Als ich eine Mail mit Bestätigungslin k bekam, wurde mir bewusst das es sich hier um einen kostenpflichtig en Service handelt. Ich habe diesen Link nicht bestätigt.
Habe auf reply gekündigt, doch die Mail kam zurück, dummerweise im Junk Ordner wo ich sie nicht mehr gesehen hatte.
Nun nach 2 Wochen wie bekannt etliche Mahnungen, meine Briefe und Telefonate wurden nicht beantwortet oder besser gesagt geblockt.
Soll ich jetzt einfach nichts machen bis zum Mahnbescheid oder vorher schon einen RA konsultieren, habe Rechtsschutz.
Vielen Dank
Das mir das passiert!