Antworten auf häufige Rechtsfragen

auf der kostenlosen Hotline darf ich keine Rechtsberatung im Einzelfall tätigen. Darum hier einige häufig vorkommende rechtliche Fragen, allgemein erklärt.

Stimmt es, dass ...?

 

Paragraf... mein minderjähriges Kind keine Verträge schließen darf?

Ja, das stimmt (mit Ausnahmen). Dennoch werden Sie die Anbieter nicht in Ruhe lassen. Anrufer berichten, dass eine Geburtsurkunde angefordert wird und danach die Forderungen gegen die Eltern gerichtet werden, weil sie angeblich ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Das stimmt natürlich nicht. Übrigens: Ihr Kind kann nichts dafür, es fallen täglich Tausende Erwachsene auf Abofallen herein!


... ein Anwalt mehr kostet als die Forderung?

Falsch! Für die Abwehr der Forderung durch einen spezialisierten Anwalt zahlen Sie meist deutlich weniger als die Forderung, die gegen Sie erhoben wird. Richtwert für Verbraucher: unter 50 €, solange es nicht vor Gericht geht (geht es fast nie). Ich biete diesen Dienst deutschland- und europaweit an. Fragen Sie einfach auf meiner Hotline nach. Die Abrechnung kann auch über jede Rechtsschutzversicherung oder bei geringem Einkommen (Hartz-IV / Bafög / Renten) über die staatliche Beratungshilfe erfolgen (sofern bewilligt).

 

... ich bei Hartz-IV oder geringem Einkommen einen Anwalt gestellt bekomme?

Noch besser: Sie können sich kostenlos einen aussuchen. Im deutschen Recht gibt es die staatliche Beratungshilfe. Grund: nur weil man arm ist (Hartz-IV / Bafög / Renten / allgemein geringes Einkommen), soll man nicht auf effektiven Rechtsschutz verzichten müssen. Ausnahmen: Bundesland Hamburg oder Bremen. Dort bekommen Sie kostenlose Hilfe bei der öffentlichen Rechtsberatung.

 

... mir bei falschen Daten eine Betrugsanzeige droht?

Nein! Damit wird gern gedroht, um an Ihre Adresse zu gelangen. Ein Betrug setzt die Absicht voraus, zumindest Geld zu sparen. Das kann man aber nicht, wenn man keinen Preishinweis sieht und denkt, es ist sowieso kostenlos. Dann kann man auch nichts sparen, indem man falsche Daten eingibt. Es kam meines Wissens nach bisher noch nie zu Strafanzeigen durch die Anbieter.

Es empfiehlt sich nicht, mit dem Betreiber in Kontakt zu treten. Dadurch versorgt man ihn nur unnötig mit echten Daten.

 

Paragraf

... eine Ratenzahlungsvereinbarung ein Anerkenntnis darstellt?

Meistens: Ja, jedenfalls für das erste Vertragsjahr! Diese Erklärung kann man aber unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls anfechten oder widerrufen. Auch hier sollte ein spezialisierter Anwalt eingeschaltet werden.

 

... der Anbieter über meine IP-Adresse an meine Anschrift gelangen kann?

Nein, damit kann er nichts anfangen. Und außerdem: Diese Frage ist irrelevant. Die Frage ist, ob Ihnen der Anbieter nachweisen kann, dass Sie sich selbst dort kostenpflichtig angemeldet haben, egal von welcher IP. Die IP kann bestenfalls ein schwaches Indiz sein. Dieser Nachweis ist meist nicht möglich. Wenn der Anbieter also nicht Ihre echte Anschrift hat: versorgen Sie ihn nicht unnötig mit Ihren Daten.

... ich mich einfach an die Verbraucherzentrale wenden kann?

Ja, das können Sie. Aber auch davon haben Sie in der Regel keine Ruhe, weil die Verbraucherzentralen in der Regel nicht im Einzelfall tätig werden. Der Empfehlung der Verbraucherzentralen, ein Widerrufsschreiben an den Anbieter zu senden, kann man folgen, wenn es einem damit besser geht. Wenngleich die vorgefertigten Schreiben der Verbraucherzentralen helfen, Fristen zu wahren und sich rückzuversichern: die Anbieter kennen diese Schreiben und können für jeden Punkt ein Gegen"argument" vorschieben. Ruhe haben Sie davon also in der Regel nicht: die Anbieter reagieren oft nur auf Post vom Anwalt.

Ausnahme: die Content Services Ltd./Antassia GmbH reagieren positiv auf Widerrufsschreiben, wenn diese innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung dort auf nachweisbarem Weg eingehen. Spätere Widerrufe werden hingegen nach wie vor ignoriert. Nutzen Sie für Zustellungen nicht deren Kontakformular, sondern senden Sie ein Fax mit Sendebericht (notfalls bei der Post) und heben Sie den Sendebericht auf oder: Einschreiben und Sendungsverfolgung bzw. Rückschein.

... ich eine Strafanzeige bei der Polizei stelle und dann Ruhe habe?

Nein, dann haben Sie keine Ruhe. Die Strafanzeige setzt nur ein Strafverfahren in Gang, das hat keine Auswirkungen auf die Forderung selbst. Die Strafverfahren werden leider sehr oft eingestellt. ACHTUNG! Die Polizei weiß auch nicht immer alles. Manche Polizeidienststellen rufen beim Anbieter an und raten dann sogar zur Zahlung! Nicht zahlen, ohne vorher rechtlichen Rat einzuholen.

 

... ich an den Anbieter zahle und dann meine Ruhe habe?

Nein! Denn die allermeisten Verträge laufen über mindestens 2 Jahre (es gibt auch Ausnahmen mit 12 Monaten), es wird aber erst einmal nur das erste geltend gemacht. Wenn Sie im ersten Jahr zahlen, haben Sie zwar tatsächlich erst einmal Ruhe, nach einem Jahr aber bekommen Sie erneut eine Rechnung und Mahnungen: nochmal der selbe Betrag für das zweite Jahr. Dann allerdings mit dem perfiden Argument: Sie haben ja schon einmal gezahlt, damit haben Sie ja die Forderung anerkannt. Das ist natürlich Unsinn. Dennoch geht der Stress von vorn los.

 

 

 

 

Kommentare 

 
0 #1 Sabrina G. 2015-03-24 00:32
Ein Freund, der schlecht deutsch spricht und sich mit einem Handwerks-Kleinst-Unternehmen selbständig gemacht hat, erhielt vom Verlag für elektronische Medien Melle eine Rechnung für einen angeblich beauftragten Brancheneintrag . Nach erfolgtem ersten Widerspruch kam ein Brief mit einer Audiodatei, der der angebliche Vertragsabschlu ss anzuhören ist. Der Betroffene hat allerdings fast nichts verstanden und immer nur "ja" geantwortet auf alle Fragen, da er davon ausging, dass es sich um das Finanzamt handele, welches in der Vergangenhheit öfters angerufen hat.
Wie schätzen Sie die Chancen ein, um die Zahlung herum zu kommen? Eine Zahlung ist auch nicht möglich, und eine Pfändung wäre sicherlich auch erfolglos. Jedoch soll jegliche weitergehende Problematik vermieden werden.

Vielen Dank!!!
 

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