Fragen zum Auftrag

Dienstag, den 11. Mai 2010 um 05:12 Uhr

Antworten auf Fragen zur Abwicklung und Mandatierung, die mir oft gestellt werden.

Genereller Ablauf eines Auftrags:

Auftrag

(Diesen Abschnitt schreibe ich hier hin, weil ich muss. Wenn Sie das als selbstverständlich oder unsinnig empfinden, kann ich das nachvollziehen. Zu den Hintergründen lesen Sie mal spaßeshalber Art. 246 EGBGB.)

Wenn Sie mich beauftragen, so erfolgt dies in geschäftlicher Weise. Sie können mich per Email, Fax oder Brief auf Deutsch oder auf Englisch beauftragen. Adressen hier. Sie erhalten sodann eine Eingangsnachricht per Email auf Deutsch. Das jeweilige Angebot wird nach Vertragsschluss hier nicht gespeichert. Sie können es speichern, indem Sie die entsprechende Internetseite mit Hilfe Ihres Browsers abspeichern. Diese enthält auch die wesentlichen Merkmale der angebotenen Dienstleistung und ggf. den Preis. Sofern der Preis nicht angegeben ist, richtet er sich nach individueller Absprache oder nach den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf Rechnung oder auf Wunsch per PayPal. Da der Auftrag ausschließlich durch individuelle Kommunikation erfolgt, werden keine Möglichkeiten zur Vermeidung von Eingabefehlern bereit gehalten.

Lesen Sie bitte auch die anderen Abschnitte auf dieser Seite.

Frage: "Ich bin in eine bestimmte Abofalle getappt - können Sie mir helfen?"

AuftragAntwort: Bitte schicken Sie mir Ihre Anfrage per Mail oder rufen Sie mich auch gerne unter der kostenlosen Hotline an. Erreichen Sie mich unter der angegebenen Nummer nicht, weil die Leitung belegt ist - so schicken Sie mir doch bitte eine Nachricht mit Ihrem Anliegen an info@ra-tm.de. Per Email erhalten Sie ebenfalls kostenfrei einige allgemeine Tipps (keine kostenlose Rechtsberatung). Ich freue mich darauf Ihnen helfen zu dürfen.

Bevorzugtes Kommunikationsmittel ist Email.

Bitte teilen Sie mir in Ihrer Email-Anfrage auf jeden Fall mit:

- um welche Seite (bzw Anbieter) es sich handelt

- ob Sie schon gezahlt haben und wie oft

Wenn Sie anrufen, halten Sie bitte diese Informationen nebst Unterlagen bereit sowie einen Zettel und einen Stift.

 

 

Frage: "Sie haben mir nicht auf meine Email geantwortet!"

Antwort: Achtung, web.de-Nutzer: Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Postfach frei ist und Sie meine Antwort empfangen können (Web.de hat nur 12 MB Speicherplatz).

Wenn Sie mir Ihre Emailadresse per Fax mitteilen, achten Sie auf eine deutliche Handschrift, nehmen Sie besser einen Ausdruck vom PC.

In der Regel werden Emails innerhalb von 3-4 Werktagen beantwortet. Sollte das nicht der Fall sein, ist Ihre Email vielleicht nicht angekommen. Fragen Sie also nach ein paar Tagen noch einmal an.

 

 

Frage: "Was muss ich bei einer Rechtsschutzversicherung beachten?"

Antwort: Eine Privatrechtsschutz übernimmt Abofallen-Fälle in der Regel, wenn

- die Person (mit)versichert ist, an die die Rechnung gerichtet ist. Der Inhaber des betroffenen Emailkontos ist nebensächlich. Auch die tatsächlich handelnde Person ist nebensächlich.

- die Prämmien/Gebühren gezahlt sind und die angebliche Anmeldung in den versicherten Zeitraum fällt (auch wenn der Vertrag schon gekündigt ist, wenn die Mahnung kommt)

- keine Selbstbeteiligung vereinbart ist - meine Kosten liegen zumeist deutlich unter der Selbstbeteiligung. Selbst wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, übernehmen das manche Versicherer gern auf Kulanz, besonders, wenn Sie seit Jahren keinen Fall hatten.

 

Fälle von Adressbuch- oder Anzeigenbetrug an Gewerbetreibenden werden hingegen sehr selten übernommen:

- manche private Rechtsschutzversicherer versichern ein Kleingewerbe iSd § 19a UStG mit

- die Rechtsschutz für Gewerbe übernimmt fast nie gewerbliches Vertragsrecht (also: unterschriebene Faxe). Hierzu müssen Zusatzoptionen gebucht sein.

- auch wenn der Fall versichert ist, wird sehr selten eine negative Feststellungsklage übernommen.

- prüfen Sie Ihre Selbstbeteiligung.

 

Bitte teilen Sie mir in Ihrem Auftragsschreiben mit, wo Sie versichert sind und welche Versicherungsnummer Sie haben. Wenn Sie über eine andere Person mitversichert sind (bzw. wenn die Rechnung an Ihr Kind gerichtet ist), benötige ich noch den Namen des Hauptversicherten und das Verwandschaftsverhältnis.

 

 

Frage: "Ich will Sie mit der Abwehr einer Abofalle beauftragen - was muss ich tun?"

AuftragAntwort: Am schnellsten geht es per Email. Sie können mir die Unterlagen aber auch faxen oder per Post zusenden. Adressen hier. Ich benötige folgende Unterlagen (außer Sie wollen die staatliche Beratungshilfe in Anspruch nehmen, dann lesen Sie hier weiter):

- Ihre Anschrift, Emailadresse und Telefonnummer

- die Rechnungen/Mahnungen der Gegenseite. Hier bietet sich der "Weiterleiten"-Knopf in Ihrem Email-Programm an. Es ist nicht nötig, die Emails erst auszudrucken und dann wieder einzuscannen - man kann sie weiterleiten. Echte Briefe können Sie scannen oder mit einer Digitalkamera abfotografieren. Wenn Sie etwas per Post schicken wollen: schicken Sie mir bitte möglcihst nur Kopien.

- Ihre Einwendungen, die Sie bereits an die Gegenseite geschickt haben

- einen Satz, dass Sie mich beauftragen wollen (und nicht nur eine unverbindliche Anfrage stellen)

- Ihr Einverständnis mit dem vereinbarten Preis oder: Name Ihrer Rechtsschutzversicherung und Versicherungsnummer. Sie müssen sich in der Regel nicht im Vorhinein mit Ihrer Rechtsschutz in Verbindung setzen, das tue ich. Wenn Sie es doch tun: fragen Sie nach Ihrer Selbstbeteiligung. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung haben, fragen Sie, ob der Fall dennoch aus Kulanz übernommen werden kann - das tun einige Versicherer gern.

- Achtung: schicken Sie mir kein Geld, bevor Sie meine Rechnung haben.

[einzige Ausnahme: Aufträge aus dem Ausland verursachen oft hohe Überwesiungsgebühren. Wenn Sie aus dem Ausland lieber Bargeld schicken wollen, schicken Sie mir bitte Euro (bitte keine Schweizer Franken schicken) und nur Scheine. Paypal ist allerdings schneller und sicherer, aber nicht jedermanns Sache.]

 


Frage: "Ich kann mir keinen Anwalt leisten - wie geht das mit der Beratungshilfe?"

Vorab: wenn Sie in Hamburg, Bremen oder Bremerhaven wohnen, kann ich leider nicht auf Beratungshilfe tätig werden. In Hamburg gibt es die öffentliche Rechtsauskunft, in Bremen und Bremerhaven die Arbeiterkammer. Auch in anderen EU-Ländern gibt es ähnliche Möglichkeiten (z.B. in Spanien). In Österreich und der Schweiz gibt es meines Wissens nach keine Institute, die die Tätigkeit von Anwälten bei geringem Einkommen finanzieren. Ich biete die Abrechnung über die Beratungshilfe aber ohnehin nur für Deutschland an, und das geht wie folgt:

Schritt 1: Sie gehen zu Ihrem Amtsgericht (Adresse und Öffnungszeiten finden Sie hier), dort zur Rechtsantragsstelle. Beantragen Sie einen "Berechtigungsschein für Beratungshilfe". Dazu müssen Sie ein Formular ausfüllen, das können Sie sich vorher schon einmal bei mir herunterladen und ausdrucken. Sie benötigen dafür in der Regel (am besten vorher beim Gericht anrufen):

- Nachweis über Ihr Einkommen: ALG-II- / Bafög- / Rentenbescheid bzw. Lohnabrechnung oder sonstige Nachweise

- Nachweise über Ihre Ausgaben (außer: Hartz IV / Sozialhilfe: hier genügt der Bescheid vom JobCenter/ARGE/Sozialamt)

- Schreiben der Gegenseite und Ihre Einwendungen

Sie erhalten in der Regel sofort einen unterstempelten Schein vom Gericht. Wenn nicht, lassen Sie sich die Ablehnung bitte schriftlich geben.

Schritt 2: Sie senden mir diesen Schein per Post ein, dazu legen Sie bei:

- Ihre Anschrift, Emailadresse und Telefonnummer

- die Rechnungen/Mahnungen der Gegenseite. Hier bietet sich der "Weiterleiten"-Knopf in Ihrem Email-Programm an. Es ist nicht nötig, die Emails erst auszudrucken und dann wieder einzuscannen - man kann sie weiterleiten. Echte Briefe können Sie scannen oder mit einer Digitalkamera abfotografieren. Wenn Sie es gleich mit dem Breif schicken wollen: schicken Sie mir bitte möglichst nur Kopien - außer den Berechtigungsschein, den brauche ich im Original.

- Ihre Einwendungen, die Sie bereits an die Gegenseite geschickt haben

Ich darf auf Ihren einen Eigenanteil von 10 € verzichten, was ich grundsätzlich tue. Ich werde ihn mir nicht einklagen. Wenn Sie ihn zahlen wollen (z.B. weil Sie so zufrieden waren), tun Sie das gern nach Abschluss der Sache.

 

 

Frage: "ich habe eine Rechtsfrage"

Antwort: Allgemeine und häufige inhaltliche Fragen beantworte ich auf einer speziellen Seite: "Antworten auf häufige Fragen".

 

Kommentare 

 
0 #1 sascha bleicher 2014-12-25 17:27
Ich bin heute nachmittag prompt in eine abo-falle getappt. es ist eine schweinerei Unwissenheit so uebel zu verfolgen.(von kohle her) bis(Handy sperren)würde ich amliebsten die ganzen Paragraphen kennen und diesen verlausten die haut ueber den kopf ziehen.
Gruss an alle denen es genauso oder ähnlich geht
 

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