Polyphem: Ablasshandel mit Sonder- Kündigung für 29 Euro

Donnerstag, den 07. Mai 2009 um 19:28 Uhr

Ablasshandel modern: Paradies für 29,00 € oder Fegefeuer?

"Sobald der Gülden im Becken klingt / im huy die Seel im Himmel springt" war um 1504 die Devise des Ablasshändlers Tetzel. Nachdem er den Leuten die Qualen des Fegefeuers aufzeigte, zahlten diese gern einen Obolus, um von ihren Sünden frei gesprochen zu werden und ins Paradies zu gelangen.

Seit heute (7.5.2009) nachmittag versendet die Polyphem Media Ltd. merkwürdige Emails, die etwas moderner gehalten sind, sich aber durchaus mit Tetzels Worten messen können. Aufmüpfige Betroffene, die bereits Widerstand gegen die Mahnungen und Drohungen der Polyphem Media Ltd. leisten wagten, erhielten diese Email. Ihnen wird angeboten, sich für 29,00 € ein angebliches Sonderkündigungsrecht zu erkaufen.

Wer sich hierauf einläßt, mag sich vom modernen Fegefeuer freikaufen, das aus jahrelanger Malträtierung mit Mahnungen und leeren Drohungen besteht. Aber viele Betroffene melden sich bei mir und sagen, sie fühlen sich einfach nur erpresst. Juristisch gesehen gibt es nämlich keinen Grund, sich auf den (Ablass)handel (also einen Vergleich) einzulassen:

Es gibt keinen kostenpflichtigen Vertrag, wenn man den Kostenhinweis auf den Internetseiten nicht sehen konnte. Ein Vertrag setzt voraus, dass zwei Willenserklärungen übereinstimmen, und das tun sie auf den Seiten der Polyphem Media Ltd. in der Regel nicht, wenn der eine Teil davon ausgeht, dass die Leistung nichts kostet. Und wo kein Vertrag ist, kann man auch nichts kündigen, schon gar nicht per "Sonderkündigung".

Jeder Vergleich stinkt, bei den die eine Seite nur das verspricht, wozu sie sowieso verpflichtet ist (nämlich endlich Ruhe zu geben). Zeigen Sie Härte und lassen Sie sich auf solch einen Unsinn nicht ein!

Tetzels Einnahmen flossen übrigens zur Hälfte an den Papst, der sich dafür den Petersdom gebaut hat. Können Sie ruhiger leben, wenn Sie wissen, dass Sie jemandem eine Porsche finanziert haben, nur um in Ruhe gelassen zu werden?

Lassen Sie sich von solchen Methoden nicht verunsichern! Meine Kanzlei bietet die Abwehr solcher Forderungen an. Lassen Sie sich auf der Hotline oder unter hotline@kanzlei-thomas-meier.de beraten.

Kommentare 

 
0 #1 Petra Bräutigam 2009-05-13 17:41
Auch mir kam am 11.Mai per Email das eigenartige Sonderkündigung srecht für 29 € zugeflattert. Ich werde der Polyphem media Ltd.nicht antworten.Auf mein Einschreiben mit Widerspruch vom Februar erhielt ich auch keine Antwort. Aber falls Sie, Herr Meier, Zeugen für eine Sammelklage suchen, ich bin dabei.
> Sollten Sie mir empfehlen, dort schriftlich zu widersprechen, teilen Sie mir das bitte mit.
> Petra Bräutigam
 

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