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Parship - Elitepartner : so kommen Sie aus dem Vertrag

Zusammenfassung:

möglicherweise überholt: Parship/Elitepartner: Es besteht die Möglichkeit, die Verträge jederzeit nach § 627 BGB zu künigen, und zwar ohne jeden Grund.
Ø Lesezeit: ca 2 min.
Inhaltsverzeichnis:
  • wichtiges Update 27.9.2023:
  • LG Hamburg: Kündigung bei Parship/Elitepartner jederzeit möglich
  • jedes Mal klagen ist derzeit der einzige Weg
  • Ein Nutzerkommentar
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wichtiges Update 27.9.2023:

Das Hanseatische OLG Hamburg sieht das offenbar anders. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen wollte diese Frage mittels Musterfeststellungsklage klären. In der mündlichen Verhandlung teilte das OLG Hamburg mit, der hier beschriebenen und auch vom LG Hamburg vertretenen Ansicht nicht folgen zu wollen. Ein Urteil ist bisher noch nicht ergangen.

Ob die Sache zum BGH geht, werden wir sehen. Ebenso wird sich zeigen, wie das Amtsgericht mit dem Hinweis umgeht, denn in den alltäglichen Verfahren kommen die Sachen nicht zum OLG.

Völlig losgelöst ist der Punkt, dass sich die Verträge nicht automatisch verlängern. Die Verlängerungsklausel ist nämlich aus anderen Gründen unwirksam.


hier der alte Beitrag von 2020:

LG Hamburg: Kündigung bei Parship/Elitepartner jederzeit möglich

Auch nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist kann man aus Parship- ud Elitepartner-Verträgen herauskommen. Lassen Sie Ihren Fall gern von mir prüfen.
So entscheiden die meisten Abteilungen des Amtsgerichts Hamburg und alle Kammern des Landgerichts, dass man die Verträge jederzeit nach Belieben kündigen kann, und zwar ohne einen wichtigen Grund, sondern nach § 627 BGB. Einfach so mittendrin in der gebuchten Erstlaufzeit oder auch in der Verlängerung.

jedes Mal klagen ist derzeit der einzige Weg

Dennoch: Ruhe vor Inkassoschreiben oder aber Geld zurück gibt es von Parship bzw. Elitepartner nach wie vor nur, wenn man die Firma verklagt. Und zwar jeder für sich allein. Das funktioniert allerdings sehr zuverlässig. Viele Leute schreckt der Weg über das Gericht offenbar dennoch ab, auch wenn er sicher ist. Dabei muss man nicht zum Gericht kommen und mit anwaltlicher Hilfe geht es auch ganz leicht.

ACHTUNG! Parship/Elitepartner verlängert die Verträge automatisch, wenn man sie nicht 12 Wochen vor Ablauf kündigt! Die Regelung in den AGB ist zwar unwirksam, eine sofortige Kündigung gleich nach Vertragsschluss schützt aber vor den daraus folgenden Problemen.


Ein Nutzerkommentar

#1Harry Hirsch07.10.2020 13:45+2Perfekt! 5 von 5 Sternen! Wie so viele Singles bin auch ich auf ein Angebot von Parship/ Elitepartner hereingefallen. Trotz fristgerechter Kündigung des Abo sollte ich noch Geld für angeblich erbrachte Leistungen bezahlen. Ich bin dann bei der Recherche im Internet auf die Seite des Herrn Meier-Bading gestoßen. Ich habe mich dann entschlossen , mich von ihm in der Sache vertreten zu lassen. Was soll ich sagen? Alles lief super unkompliziert und ich habe nach einigen Monaten mein komplettes Geld wiedererhalten. Ich bedanke mich für diese tolle anwaltliche Vertretung. Ich kann Herrn Meier-Bading in Sachen Parship/ Elitepartner-Problemen nur empfehlen.
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