Acht Seiten zum Stichwort „Parship/Elitepartner“
Setzen Sie sich durch gegen Parship, Elitepartner und Inkasso
Stand: 23.12.2024, Lesezeit ca. 3 min
Wer bei Parship oder Elitepartner in der Inkasso-Falle sitzt, erfährt hier, wie man sich erfolgreich mit Hilfe der Gerichte und eines Anwalts wehren kann und dabei kostenneutral bleibt.
unzulässig: automatische Verlängerung Parship Elitepartner
Stand: 9.2.2024, Lesezeit ca. 3 min
Februar 2023: noch immer verlängern sich Verträge von Parship oder Elitepartner nicht wirksam automatisch. Aber Vorsicht, nicht nichts tun! Auch seit 2021-2024 gezahltes Geld gibt es zurück. Hier erfahren Sie mehr über die Rechtslage und wie Sie Ihr Recht aufwands- und risikoarm durchsetzen - beim Anwalt mit Erfolgshonorar.
Erfolgshonorar bei Fällen gegen Parship und Elitepartner
Stand: 20.12.2023, Lesezeit ca. 4 min
Mai 2022: ab sofort nimmt die Kanzlei Meier-Bading PE-Verlängerungsfälle auf Wunsch auch gegen Erfolgshonorar an, wenn nach meinen Empfehlungen vorgegangen wird. Beim Erfolgshonorar zahlen Sie nur dann Anwaltskosten, wenn wir gewinnen (no win, no fee). Dafür zahlen Sie Ihrem Anwalt im Falle eines Erfolges einen Bonus von 15% des Streitwertes (brutto inkl. MwSt.).
Sie können aber wahlweise statt dessen auch nach den gesetzlichen Gebühren abrechnen.
Parship und Elitepartner jederzeit kündigen
Stand: 27.9.2023, Lesezeit ca. 2 min
möglicherweise überholt: Parship/Elitepartner: Es besteht die Möglichkeit, die Verträge jederzeit nach § 627 BGB zu künigen, und zwar ohne jeden Grund.