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Warnung vor brancheneintrag.online

Zusammenfassung:

die Masche von Brancheneintrag Online 2021 - Adressbuchbetrug
Ø Lesezeit: ca 2 min.
Inhaltsverzeichnis:
  • Brancheneintrag Online täuscht mit falschem amtlichen Formular
  • Keine Pflicht zur Unterschrift
  • Vorsicht Abzocke!
  • Mahnungen aus der Schweiz
  • der steuerliche Aspekt
  • Was kann man tun?!
  • Bewertung für diese Seite

Brancheneintrag Online täuscht mit falschem amtlichen Formular

Nach längerer Pause meldet sich die Abzockerbranche wieder zurück, diemals in Gestalt einer Digi Medien GmbH - genauer gesagt: einer Digi Medien GmbH LLC, angemeldet in 2701 Centerville Road, DE-19808 Wilmington, Delaware, USA. Als GmbH ist diese Firma nicht im deutschen Handelsregister eingetragen. Sie bezieht sich aber auf die AGB unter brancheintrag.online.

Man soll das Blatt unterschreiben und an die Nummer 0041/715 604 001 zurück faxen. Diese Vorwahl führt in die Schweiz.

Keine Pflicht zur Unterschrift

Achtung! Hinter den Berancheneintrag Online verbirgt sich kein Amt, auch wenn erst einmal alles nach einer Auskunft für die Stadt aussieht. Niemand ist dazu verpflichtet, dieses Formular zu unterschreiben, auch dann nicht, wenn nach ein paar Wochen eine Mahnung kommt, das Schreiben sei einem schon einmal zugesandt worden. Im Gegenteil: wer nicht unterschreibt, erspart sich später jede Menge Ärger!

Vorsicht Abzocke!

Das Formular von Brancheneintrag Online einen Preishinweis hinwegtäuschen - untern mittig im Bild von mir grün markiert. Angeblich geht man mit der Unterschrift einen Vertrag über 2 Jahre á 899 € netto ein. Die Leistung soll ein Eintrag bei brancheneintrag.online sein.

Mahnungen aus der Schweiz

Dennoch meldet sich nach ein paar Tagen eine Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG aus 9100 Herisau, Schweiz und möchte gern 899 € für eine DIGI MEDIEN GmbH einziehen. Das ist natürlich grober Unfug! Es haben schon mehrere Gerichte festgestellt, dass derlei Unterschriften nicht zu einem Vertrag führen und schon gar nicht zu einer Kostenpflicht. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern, es besteht kein Zahlungsanspruch! Und außerdem wird die Firma diesen Betrag mit ziemlicher Sicherheit nicht einklagen.

der steuerliche Aspekt

Selbst wenn das alles rechtlich wirksam wäre, gäbe es noch ein ganz anderes Problem:
Der Erbringer der „Leistung” sitzt offiziell in den USA. Die Rechnung kommt aus der Schweiz ohne Umsatzsteuer, aber auch ohne Hinweis auf Reverse-Charge.

Wir können also guten Gewissens davon ausgehen, dass hier keinerlei Umsatzsteuer abgeführt wird. Nicht in der Schweiz, nicht in den USA. Meiner Meinung nach - aber da möge ein Steuerrechtler oder Steuerberater mich gern korrigieren - müsste der Kunde, wenn er denn die 899 € bezahlt, auch die Umsatzsteuer in Deutschland abführen. Das kann er aber nicht, weil keine Steuer-ID des „Leistungs"erbringers angegeben ist, sondern nur vom Schweizer Rechnungsservice. M.E. kann man diese Rechnungen also gar nicht bezahlen.

Wer sie dennoch bezahlt hat, möge sich unbedingt steuerlich beraten lassen, wie hier mit der Umsatzsteuer zu verfahren ist. Ein Grund mehr, nicht zu zahlen!

Was kann man tun?!

Wenn man schon unterschrieben hat: Eine ordentlich formulierte und zugestellte Anfechtung ist die richtige Erste-Hilfe-Maßnahme. Das Wort „Widerruf” ist an dieser Stelle falsch! Lesen Sie mehr dazu auf der Sonderseite (im Archiv) „wie man sich als Gewerbetreibender wehren kann”.
Treten Sie nicht telefonisch mit der Gegenseite in Verbindung! Und zahlen Sie nicht! Bei Fristen immer ein konkretes Enddatum ausrechnen (also nicht: in 14 Tagen, sondern z.B.: bis zum 31.12.)


Lassen Sie sich auf der hotline kostenlosen Hotline oder unter hotline@kanzlei-thomas-meier.de weitere Informationen geben.

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