Vier Seiten zum Stichwort „Coaching“
Scan2Get - your money back
Stand: 7.6.2024, Lesezeit ca. 3 min
Eine Meridiem Finanz GmbH verlangt über 3.000 € für einen Vertrag „Scan 2 Get“ über einen Videokurs. Wer hier schlechte Erfahrungen gemacht hat: Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) könnte einem helfen, sein Geld zurück zu bekommen, da Verträge ohne behördliche Erlaubnis nach § 7 FernUSG nichtig sind. Das gilt für viele Online-Coaching-Angebote.
Online-Coaching und Geld zurück
Stand: 9.4.2024, Lesezeit ca. 2 min
Online-Coachings variieren stark. Einige sind seriös, andere verlangen viel Geld für wenig Nutzen. Achten Sie auf Warnzeichen wie Versprechungen von leichtem Geld, viele Videos vor dem eigentlichen Angebot und Luxusdarstellungen. Das FernUSG kann helfen, Geld zurückzuerhalten.
Warnung vor Erfolg-mit-Reinigung.de UG
Stand: 9.4.2024, Lesezeit ca. 3 min
Achtung: eine EMR Unternehmensberatung GmbH aus Hamburg verkauft Videositzungen mit angeblichem Coaching zum Thema Erfolg mit Reinigung. Deren Erfolg selbst scheint aber weniger direkt in der Reinigung von Gebäuden zu liegen als im Verkauf von Coaching-Gesprächen. Die Abrechnung erfolgt z.T. über copecart.de.
raus aus Online-Coaching-Verträgen
Stand: 9.4.2024, Lesezeit ca. 2 min
Gemäß § 7 FernUSG sind Verträge über Fernunterricht nichtig, wenn keine behördliche Erlaubnis vorliegt, wie von der ZFU überprüft. Dazu können auch Coaching-Angebote und Videokurse zählen. Dies dient dem Schutz von Verbrauchern und Unternehmern vor unseriösen Anbietern. Wenn das Gesetz im Einzelfall anwendbar, gibt es sogar gezahltes Geld zurück.