Parship - Was tun?
Parship/Elitepartner: was kann man tun?

Rechtsanwalt Thomas
Meier-Bading
Vorlage: 636Buster
bearbeitet: RA
Thomas Meier-Bading
Parship und Elitepartner haben verschiedene Fallen in ihren Verträgen versteckt. Die Rechtslage ist zwar ziemlich eindeutig auf Seiten der Verbraucher, aber PE macht es einem schon sehr schwer. Ich habe schon tausende Mandanten gegen die Betreiberfirma PE Digital GmbH erfolgreich vertreten, jeder Betroffene steht am Anfang vor der selben Frage: Wie komme ich aus der Falle? Die gute Nachricht: diese Falle hat Auswege. Zunächst einmal gibt es theoretisch folgende grundsätzliche Handlungsmöglichkeiten:
a) die Kröte schlucken und klein beigeben
b) Geld zurück buchen/nicht zahlen und abwarten (= passiv bleiben)
c) Anwalt einschalten und PE verklagen (= aktiv werden)
d) es selbst versuchen
e) Forderung an einen Rechtsdienstleister abtreten
a) klein beigeben: Vor- und Nachteile
OK, a) ist kein “Ausweg”. Dennoch kurz:
Wenn man sich seinem Schicksal hingibt und die Zahlung als Lehrgeld
verbucht, dann hat man zumindest eines: nämlich seine Ruhe.
Dafür ist man halt eine Menge Geld los, das dem Verein schlichtweg
nicht zusteht. Für all diejenigen, die sich ungerecht behandelt fühlen,
und die diesem Treiben ein Ende bereiten wollen, ist diese Option die
schlechteste. Denn eines ist klar: je weniger Betroffene sich wehren,
umso mehr fühlt sich der Laden bestärkt, so weiterzumachen wie bisher.
b) abwarten: Vor- und Nachteile
Wenn man nicht zahlt oder das eingezogene Geld über die Bank zurück bucht,
dann hat man erstmal, was einem zusteht.
Für eine gewisse Weile zumindest, denn PE wird natürlich auf das Geld nicht
verzichten. Sie untermauern ihren vermeintlichen Anspruch mit
diversen Mahnungen und schrecken auch vor der Einschaltung von
Inkassobüros und Anwälten nicht zurück, die sogar Klage gegen die
Betroffenen erheben.
Auch dann ist eine Verteidigung noch möglich, allerdings dauert es länger und man kann
sich dann den Gerichtsstand nicht aussuchen - und das macht die Angelegenheit
umständlicher. Viele Leute mögen keine Inkassopost und schlafen davon schlecht.
Achtung, buchen Sie nicht die PayPal-Abbuchung von Ihrem Bankkonto zurück! Fazit: da Sie am Ende eh zu Option a) oder c) wechseln müssen, können Sie sich
Option b) auch gleich sparen.
c) klagen: Vor- und Nachteile
Anwalt und Gericht einschalten erscheint manchem erst einmal als große Hürde,
finanziell und vom vermeintlichen Risiko her. Auch war die große Mehrheit der
Mandanten noch nie zuvor beim Anwalt: es ist unbekanntes Terrain.
Dafür bekommt man relativ sicher zu seinem Recht. Viele hundert Betroffene können
das bezeugen und auch die Masse an Urteilen untermauert das. Selbst falls es im Einzelfall
schiefgehen sollte, ruiniert einen der Schaden nicht, siehe weiter unten: Risikobetrachtungen.
Fazit: 100% Sicherheit gibt es nirgends, dennoch sind die Quoten sehr gut und man
kommt im Normalfall zu seinem Ziel. Nachdem Sie gewonnen haben, erstattet PE Ihnen
auch sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten.
d) selbst versuchen: Vor- und Nachteile
Glauben Sie mir: viele tausend Betroffene vor Ihnen haben es bereits
mit Kulanz oder der Drohung mit einem Anwalt versucht und sind gescheitert.
Mehr als 50% Rabatt - oder der Abkauf gegen eine Love-Story, wenn man sich
bei PE verliebt hat - sind bei den Verlängerungen ohne Anwalt nicht drin, und
das schafft auch nicht jeder. Wenn Ihnen das zu wenig ist,
endet d) also zwangsläufig in a), b) oder c), ich vermute: weil zu viele
dann doch irgendwann klein beigeben.
Anders beim Thema “Wertersatz”: hier lenkt die PE Digital GmbH seit Oktober 2020 ein.
Einen Versuch ist es also wert.
e) Forderung verkaufen: Vor- und Nachteile
Es gibt noch das so genannte Factoring. Da kaufen Dienstleistungsunternehmen die Forderungen
von Parship- und Elitepartner-Kunden an, siehe z.B. geld-statt-klage.de.
Hier kommt man schnell an sein Geld. Nachteil: man bekommt nur einen Teilbetrag. Den Rest verdient sich
der Dienstleister dafür, dass er im Gegenzug Risiken übernimmt und sein Geld für einen gewissen
Zeitraum verauslagt.
Weiterer Nachteil: wenn man gar kein Geld zu bekommen hat, sondern einfach nur nicht zahlen will, dann hilft
einem das herzlich wenig.
Außerdem ist das Bedürfnis nach Gerechtigkeit nur insoweit erfüllt, als dass PE zwar alles + Kosten
zurückzahlen muss, man selbst hat aber nicht die vollen 100% Nutzen davon.
generelles Fazit
Keine der Optionen ist so richtig toll. Sicher wäre es besser, wenn PE erst gar keine Probleme bereiten würde, aber diese Variante gibt es derzeit nicht (auch wenn ich es ständig versuche). Wenn Sie mir nicht glauben, versuchen Sie es mit d): Kulanz oder drohen Sie mit einem Anwalt. Selbst mein Name lässt die dort völlig kalt.
Mein Rat: legen Sie jetzt bitte den Rechner/Handy mal 5 Minuten zur Seite und denken Sie nach. Wenn a) “aufgeben” für Sie eine wahrscheinliche Option ist, ist jede weitere Minute, die Sie hier investieren, reine Zeitverschwendung. Option e) “Forderung verkaufen” ist dann immer noch besser. Wenn Sie aber a) und e) für sich ausschließen wollen, lesen Sie bitte in jedem Fall meine entsprechende Webseite, um c) “klagen” schonmal vorzubereiten, denn darauf laufen auch b) “abwarten” und meistens auch d) “selbst versuchen” hinaus. Näheres erfahren Sie, wenn Sie auf der entsprechenden Unterseite weiterlesen:
Außerdem finden Sie dort wertvolle Informationen, um b) oder d) zumindest rechtssicher zu erledigen.
Urteile zum Nachlesen
Ich habe viele hundert Urteile gegen PE erwirkt. Diese alle zum Download bereitzustellen und zu verpixeln macht sehr viel Arbeit - und bringt Ihnen ja in der Masse auch wenig. Darum exemplarisch und selten aktualisiert:
- drei Urteile zum Thema “Wertersatz”
- drei Urteile zum Thema “Verlängerung”
Die unterschiedlichen Begründungen sind durchaus zum Lesen gedacht, wie die Richter das sehen und warum. Auf meinen entsprechenden Unterseiten (siehe einen Absatz höher) finden Sie jeweils eine aktuelle Liste mit Aktenzeichen von Urteilen, die in letzter Zeit ergangen sind.
Risikobetrachtungen
PE Digital GmbH
RA Thomas Meier-Bading
- klicken zum Vergrößern -
Manche Anrufer äußern Bedenken, dass wenn sie den Rechtsstreit verlieren, sie ja auf Anwalts- und
Gerichtskosten - bzw. auf dem Selbstbehalt bei der Rechtsschutz - sitzen blieben.
Da sage ich immer: bei PE haben Sie doch auch um die 300 € gewettet. Da wurden Ihnen nur 38% Chance
auf einen Partner versprochen (auch wenn sie real viel geringer ist), und Sie haben das gemacht.
Bei den gerichtlichen Verfahren gegen PE ist die Gewinnchance deutlich besser als anders herum.
97% unserer Mandanten gewinnen gegen PE 100% der eingeklagten Summe, siehe Grafik. Selbst bei Grün
(ca 3%) hat sich die Klage trotz geringem Unterliegens und Kostenanteil noch gelohnt. Nur
der kleine braune Strich zwischen blau und grün hat verloren (6 von 1.988). Eine Klage nicht komplett
zu gewinnen, ist also nach meinen Zahlen also ca. 12x unwahrscheinlicher als bei Parship einen Partner
zu finden.
Auswertung von über 1.900 Verfahren, Stand 09/ 2020.
Apropos Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutz: wenn man gewinnt, bekommt der Gewinner - bzw. die Rechtsschutz - seinen/ihren Einsatz erstattet und hat keinen Schaden, an dem man sich beteiligen könnte. Darum fällt die Selbstbeteiligung nur dann an, wenn man verliert. Ansonsten würde der Anwalt ja doppelt verdienen.

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