Das Auto loswerden per Widerruf
Zusammenfassung:
Über den Widerrufs-Joker das Auto zurück geben und dabei sparenHintertür Kredit-Widerruf: So werden Sie Ihren Alten kostengünstig los.
Ob alter Diesel oder einfach nur sparen: wenn man sein Auto über den Widerruf des Kreditvertrages zurück „gibt”, kommt man meistens besser weg als bei einem Weiterverkauf.
In geschätzt 2/3 der Fälle (natürlich, jeder Fall ist anders) kann man so einen Vorteil im Bereich von
4.000-7.000 € erlangen - manchmal mehr, manchmal weniger, konkrete Werte muss man genau
durchrechnen. Dafür dauert die Aktion im Falle eines Vergleichs auch ca. 6-12 Monate, in
denen Sie Ihr Fahrzeug aber weiter fahren können.
Lohnenswert ist dieser Weg vor allem, wenn man im Verhältnis zur Zeit nicht übermäßig weit
mit dem Auto gefahren ist.
moralische Bedenken?
Natürlich ist dieser Weg nicht der vertraglich abgemachte. Andererseits haben die
Autokonzerne jahrelang geschummelt Nein: sie haben erst nach Strich und Faden betrogen und
auf sehr fragwürdige Weise Gewinne auf Kosten der Verbraucher und der Umwelt gemacht und
dann auch noch durch erfolgreiche Lobbyarbeit dafür gesorgt, dass die Kunden die Zeche bezahlen
sollen und „Betrug” landläufig nur noch „Schummelsoftware” heißen muss.
Nun nehmen immer mehr Menschen ihr Recht in die Hand und sehen zu, wie sie nicht auf dem
Schaden sitzenbleiben, den ihnen die Autoindustrie eingebrockt hat.
Wenn nun die Hintertür sperrangelweit offen steht: warum sollte man nicht durchgehen?
Wann funktioniert der Widerruf nicht?
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Bei einer echten Null-Prozent-Finanzierung, also ohne aufgeschwatze Kosten oder Versicherung, ist der Weg über den Widerruf nicht möglich. Ob Sie eine echte Null-Prozent-Finanzierung haben oder nicht, sollte ein Anwalt prüfen.
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Auch noch Jahre nach Ende der Finanzierung kann man widerrufen (wenn der Vertrag ab dem 11.6.2010 geschlossen wurde), ob das wirtschaftlich Sinn macht, muss man im Einzelfall durchrechnen. Inzwischen sind auch diejenige Fälle selten, in denen sich ein Widerruf lohnt, wenn der Finanzierungsvertrag vor dem 14.6.2014 geschlossen wurde - für diese Verträge gilt eine ungünstigere Rechtslage.
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Auch bei gewerblich gekauften Kfz (wo es eigentlich kein Widerrufsrecht gibt) können mitunter Verbraucherschutzvorschriften greifen, das muss genau geprüft werden.
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Bei Leasingverträgen muss genau geprüft werden, ob es sich nicht um eine versteckte Kauffinanzierung handelt.
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Ansonsten ist es immer sinnvoll, den Widerruf durch einen auf Verbraucherschutzrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen und begleiten zu lassen, z.B. durch mich. Die Kosten werden in der Regele von einer Rechtsschutzversicherung getragen.
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