Recht für Gewerbetreibende
Zusammenfassung:
was Unternehmer rechtlich beachten müssenGewerbetreibende und Freiberufler haben nicht den selben Schutz wie Verbraucher
Insbesondere das Widerrufsrecht ist ein reines Verbraucherrecht. Wenn ein Unternehmer also aus einem Vertrag heraus will und einen „Widerruf” erklärt, muss dieser Widerruf mit hohem Aufwand in das umgedeutet werden, was eigentlich gemeint war: oft eine Anfechtung.
Vorsorglich sollten Unternehmer darum immer eine Begründung mitsenden, wenn sie sich von Verträgen lösen wollen (das ist auch keine Garantie, aber meistens deutlich besser).
Noch ein Tipp: als Unternehmer handelt man nicht, wenn man zu rein privates Zwecken tätig geworden ist.
Das alles bedeutet natürlich nicht, dass man keine Chance hätte. Auch als Gewerbetreibender kommt man aus vielen Verträgen wieder heraus, es ist eben nur etwas komplizierter.
Einige Firmen machen sich diesen Umstand zunutze
Ob Internet-Systemvertrag, falsche Gewerbeeinträge oder kopierte gelbe Seiten - oftmals werden Gewerbetriebenden Verträge untergeschummelt und danach horrende Rechnungen gestellt. Viele davon sind gar nicht wirksam, einige doch. Ein paar Tipps sehen Sie hier in den Beispielen.
Was folgt, sind Mahnungen, zweifelhafte Anwalts- und Inkassoschreiben und Einschüchterungen am Telefon. Lassen Sie sich das nicht bieten! Zahlen Sie bei Zweifeln nicht sofort, sondern lassen Sie sich erst einmal beraten. Verhandeln Sie nicht mit der Gegenseite, schon gar nicht am Telefon, dafür haben Sie später nie einen Nachweis!
Wie kann man sich davor schützen?
Das beste Mittel ist immer noch eine ordentliche Beratung im Vorhinein. Zum Beispiel bei mir. Dafür gibt es jetzt
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- Voraussetzung ist ein einmaliger kostenpflichtiger Check Ihrer Webseite - ich hafte ungern für Fehler Anderer. Die einmaligen Kosten richten sich nach dem Umfang Ihrer Seite und Ihres Umsatzes.
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