Was passiert bei einer falschen Datenschutzauskunft?
Zusammenfassung:
Wer eine unvollständige Datenschutzauskunft abgibt, kann vom Gericht zu einer eidesstattlichen Versicherung gezwungen werden.Zu den Gefahren einer falschen Datenschutz-Auskunft
Verlangt ein Betroffener eine Datenschutzauskunft nach § 34 BDSG, so muss der Verantwortliche für den Datenschutz diese Auskunft rechtzeitig, richtig und vollständig erteilen. Tut er das nicht, droht nicht nur ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 43 BDSG, sondern auch eine zivilrechtliche Klage des Betroffenen. Diese ist entweder auf die Auskunft selbst gerichtet (wenn sie gar nicht abgegeben wurde) oder darauf, die Richtigkeit und Vollständigkeit einer zweifelhaften Datenschutzauskunft eidesstattlich zu versichern.
Eine solche eidesstattliche Versicherung kann einem später gefährlich werden, denn sie muss zu 100% korrekt sein. Auch eine fahrlässig falsch abgegebene eidesstattliche Versicherung ist nach § 156 StGB strafbar. Falls sich also später herausstellt, dass die Daten doch nicht stimmen, kann dies schnell zu strafrechtlichen Ermittlungen führen.
Wann muss man eine Datenschutzauskunft eidesstattlich versichern?
Nach dem Urteil des LG Ulm, dem auch schon mehrere Gerichte gefolgt sind, ist bei Zweifeln über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Datenschutzauskunft dieses eidesstattlich zu versichern. Natürlich kann, wenn sich der Verantwortliche weigert, der Betroffene durch ein Gericht überprüfen lassen, ob tatsächlich objektiv Zweifel bestehen. Das kostet am Ende den Verlierer des Rechtsstreits Geld. Zweifel können sich z.B. aus Widersprüchen in der Auskunft selbst ergeben, aus abweichenden Auskünften Dritter (z.B. Lead-Käufer) oder schlichtweg aus fehlenden Angaben.
Wenn man also eine Datenschutzauskunft abgeben muss, sollte das auf keinen Fall halbherzig erfolgen.
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