Letztes Update

So gehen Sie gegen unberechtigte Meldungen an die Schufa vor

Zusammenfassung:

Ob eine Schufa-Meldung berechtigt ist, hängt vom Einzelfall und muss im Detail geprüft werden. Ist sie unberechtigt, haben Sie verschiedene Rechte, z.B. gegen die Schufa auf Löschung und gegen den Verursacher auf Unterlassung.
Ø Lesezeit: ca 2 min.
Inhaltsverzeichnis:
  • So wehren Sie sich gegen Schufa-Meldungen
  • Ist eine Schufa-Meldung berechtigt?
  • Wie kann man einen unberechtigten Schufa-Eintrag entfernen?
  • Wie kann man weitere unberechtigten Schufa-Einträge verhindern?
  • Wie wird man einen berechtigten Schufa-Eintrag wieder los?
  • Bewertung für diese Seite

So wehren Sie sich gegen Schufa-Meldungen

Wüfel aus Holz, die nur Nullen und Einsen zeigen.
Bild: KI, Prompt: Thomas Meier-Bading

Wenn man betrachtet, was die Schufa tut, so ergeben sich automatisch die rechtlichen Problemkreise: Die Schufa

  1. nimmt Kreditanfragen zu Privatpersonen auf
  2. speichert die Daten
  3. berechnet einen Score und verkauft ihn

Entsprechend ergeben sich die rechtlichen Probleme:

  1. Darf XY meine Daten der Schufa melden?
  2. Welche Daten hat die Schfa über mich?
  3. Darf XY meine Daten von der Schufa verarbeiten?

im hiesigen Betrag geht es um Frage 1: die Meldung an die Schufa.

Ist eine Schufa-Meldung berechtigt?

Die eigentliche Frage ist typischerweise eine andere, nämlich: „war die Meldung berechtigt?” Wenn eine Firma XY eine Meldung an die Schufa macht, merkt man das in der Regel überhaupt nicht, sondern stellt das erst viel später im Rahmen einer Auskunft fest. Dann stellt sich die Frage: was tun?

Das hängt vor allem davon ab, ob der Eintrag berechtigt war. Das ist eine Frage des Einzelfalls und muss von einem Anwalt eingehend geprüft werden. Beispielsweise dürfen rückständige Zahlungen nur dann gemeldet werden, wenn man nicht zahlt, obwohl man die Forderung weder bestritten hat noch ein rechtskräftiger Titel über diese Forderung vorliegt. Diese Einzelfallürfung kann ich hier nicht allgemein ausführen.

Wie kann man einen unberechtigten Schufa-Eintrag entfernen?

Ist der Eintarg unberechtigt, können Sie ihn bei der Schufa löschen lassen. Dazu fordern Sie die Schufa zunächst formlos auf und setzen 14 Tage Frist. Kommt keine Reaktion oder eine ablehnende Antwort, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Wie kann man weitere unberechtigten Schufa-Einträge verhindern?

Bild: KI, Prompt: Thomas Meier-Bading

Der interssante Punkt aber ist folgender: wenn eine Firma eine unberechtigte Meldung getätigt hat, so besteht eine Wiederholungsgefahr dahingehend, dass das erneut passieren könnte. Darum hat man einen Unterlassungsanspruch gegen die meldende Firma. Diesen setzt ein Anwalt mittels einer Abmahnung und ggf. einstweiligen Verfügung durch.

Wie wird man einen berechtigten Schufa-Eintrag wieder los?

Ist ein Schufa-Eintrag berechtigt, so muss man den Grund wieder entfernen, d.h.: die ausstehende Summe bezahlen, der Schufa diesen Umstand melden und dann unter 14 Tagen Fristsetzung Löschung verlangen. Kommt keine Reaktion oder eine ablehnende Antwort, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.


Geben Sie hier Ihren Kommentar ab  (klicken)
Beteiligen Sie sich an der Diskussion und kommentieren Sie diese Webseite oder einen anderen Kommentar!
Hinweis: Das ist keine E-Mail an mich, sondern ein öffentlicher Kommentar. Ich kann Ihnen auch nicht antworten, weil Ihre E-Mail-Adresse nicht abgefragt wird.


ein Name
(keine echten Daten angeben):

Ihr Kommentar:
Achtung! Ihr Kommentar wird vor Veröffentlichung erst geprüft. Das geschieht zu den üblichen Arbeitszeiten und kann selbst dann einige Minuten dauern.
 


Bewertung für diese Seite

Bewertung für diese Seite:  ⭐⭐⭐⭐⭐  
Der Beitrag „was tun gegen eine Schufa-Meldung” hat durchschnittlich 5 von 5 basierend auf insgesamt 1 Bewertungen.

schwach perfekt 

Hinweis: Bewertungen werden nicht geprüft. Es handelt sich um Bewertungen für diesen Beitrag durch Leser dieses Beitrags und nicht um Bewertungen für RA Thomas Meier-Bading oder dessen Leistungen.


Lesen Sie auch folgende Seitenzu den Stichworten “Datenschutz” und “Schufa”: