Warnung vor neuer Betrugsmasche bei Ebay Kleinanzeigen
Zusammenfassung:
Vorsicht bei zu guten Angeboten in den Kleinanzeigen. Bei Versand immer an die bei PayPal hinterlegte Adresse versenden, sonst kann es böse Überraschungen geben.- Das doppelte Schnäppchen
- Vorsicht bei zu guten Angeboten
- Immer an die bei PayPal hinterlegt Adresse versenden!
- Das Nachspiel
- Ein Nutzerkommentar
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Das doppelte Schnäppchen
Ausgangspunkt: Ein Mandant - nennen wir ihn „A” - bietet in den Kleinanzeigen seine gebrauchte PS4
zum Verkauf an. Sie ist - zusammen mit dem beigelegten Spiel - noch ca. 500 € wert.
Zeitgleich sucht der spätere Gegner - nennen wir ihn „B” - über die Kleinanzeigen eine PS5,
die immer ausverkauft ist. Sie ist ca. 800 € wert.
Bei beiden meldet sich der Betrüger „X”, der hat es auf die PS4 des A abgesehen und macht nun folgendes:
Vorsicht bei zu guten Angeboten
X wendet sich an A und bietet ihm 600 € für seine PS4, also ca. 100 € über dem Wert. Er meldet sich parallel dazu bei B und verspricht ihm eine PS5 für 600 €, also für 200 € unter Neupreis. Für A und für B wären 600 € ein toller Preis, also sagen beide zu.
Es wird jeweils Vorkasse vereinbart. A gibt seinem Käufer X seine Emailadresse zwecks Zahlung per PayPal. X nimmt nun diese Adresse und gibt sie dem B als Zahlungsadresse an, er möge bitte seine Playstation bezahlen.
Immer an die bei PayPal hinterlegt Adresse versenden!
B bezahlt also an die Emailadresse des A eine „Playstation”, ist aber der Meinung, an seinen Verkäufer zu zahlen, denn A und B kennen sich bis jetzt nicht. A bekommt sein Geld für eine „Playstation” und will seine Ware versenden. Dazu übernimmt er die Postadresse des B von PayPal.
Nun kommt der Trick: X verlangt von A, er möge bitte an eine andere Adresse versenden, es sei ein Geburtstagsgeschenk. A will aber nur an die PayPal-Adresse versenden. X drängt weiter, es sei wenig Zeit, A möge bitte an Adresse X versenden.
Glücklicherweise bleibt A hart und sendet die Ware an die bei PayPal hinterlegte Adresse, weil nur dann der Käuferschutz greift. Aus gutem Grund, wie man hier sieht. Der Betrugsversuch ist dadurch für X fehlgeschlagen, die PS4 ging an B und nicht an X. Das wäre um ein Haar schief gegangen.
Das Nachspiel
Allerdings hat nun B einen Schaden: er hat eine PS5 gekauft und bezahlt, aber nur eine PS4 bekommen. Hierum dreht sich nun ein Streit mit A. Beide wollen ihr Schnäppchen behalten. Dieser Streit wäre völlig unnötig, hätte es den X nicht gegeben und seinen Plan, sich die PS4 zu erschleichen.
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