Impressumscheck
Zusammenfassung:
ob private Homepage, geschäftliche Webseite oder Internetpräsenz eines Vereins. Eine professionelle, regelmäßige rechtliche Prüfung des Impressums, der E-Mails und der gesamten Website durch einen Anwalt ist sorgenfrei und unterm Strich billiger als das Risiko von Abmahnungen.- Fallstricke beim Impressum von Internetseiten und geschäftlichen E-Mails
- Lassen Sie Ihr Impressum vom Anwalt überprüfen
- Und was kostet das?
- Zwei Nutzerkommentare
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Fallstricke beim Impressum von Internetseiten und geschäftlichen E-Mails
Auf Amtsdeutsch „Anbieterkennung” genannt, ist das Impressum für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Wissen Sie, ob und in welchem Umfang Sie ein Impressum für Ihre Webseite, Ihre geschäftlichen E-Mails oder Schriftstücke benötigen? Welche Bedeutung und Folgen hat eigentlich der oft gefundene Disclaimer oder Haftungsausschluss für externe Links („Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden … „)?
Ein fehlerhaftes Impressum ist immer wieder Streitpunkt in vielen Abmahnfällen. Wer als Selbständiger, Gesellschaft, Freiberufler oder Verein kein korrektes Impressum hat, ist der latenten Gefahr einer Abmahnung ausgesetzt, und die kann teuer werden. Wer zu Recht abgemahnt wurde, hat die Anwaltskosten zu tragen, die durchaus deutlich über 1.000 € liegen können.
Lassen Sie Ihr Impressum vom Anwalt überprüfen
Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie Ihr Impressum und Ihre gesamte
Webseite von einem spezialisierten Anwalt überprüfen. Die Kosten dafür sind
abhängig vom Umfang Ihrer Webseite und allemal geringer als die Kosten einer
Abmahnung.
Ihr Vorteil: ich übernehme die Haftung für fehlerhaft geprüfte Webseiten.
Webdesignern biete ich gern eine langfristige Zusammenarbeit an. Durch eine solche Zusammenarbeit haben Sie zugleich sicher gestellt, dass Sie keine unerlaubte Rechtsberatung betreiben und am Ende selbst abgemahnt werden.
Und was kostet das?
Die Kosten für die Überprüfung und Erstellung von AGB und/oder Impressum ersehen Sie aus der anliegenden Übersicht. In außergewöhnlich umfangreichen Fällen behalte ich mir eine Abrechnung nach Gegenstandswert vor, in einfach gelagerten Fällen prüfe ich gern Ihr Angebot. In jedem Falle wissen sie vorher, was Sie zu zahlen haben. Ich empfehle die anwaltliche Prüfung der gesamten Website und nicht nur des Impressums.
Unternehmern empfehle ich aus der bisherigen Erfahrung ebenfalls dringend, es nicht bei einer einmaligen Prüfung zu belassen. Die Rechtslage ändert sich schnell und oft. Mit der monatlichen Website-Check Flatrate sind Sie auf der sicheren Seite und haben Ihre Seite immer auf dem aktuellen juristischen Stand. Ohne Mindestlaufzeit.
Wie Sie mich beauftragen können, ersehen Sie hier.
Alle Preise brutto inkl. 19% MwSt.:
Prüfung nur Impressums-Check |
Prüfung und ggf. Änderung komplette Webpräsenz | Website-Check Flatrate (juristische Pflege Ihrer Webpräsenz) | |
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rein private Homepage ohne Werbung | (entfällt) | einmalig 75 € | (wird nicht angeboten) |
private Homepage mit Werbe-Einblendungen | einmalig 50 € | einmalig 75 € | (wird nicht angeboten) |
gewerbliche, freiberufliche oder Vereins-Homepage | einmalig 119 € | einmalig ab 214,20 €
abhängig von Umfang, vorhandenen AGB und Online-Shop (auch bei Auktionshäusern) 214,20 € sind die untere Grenze für ganz einfache Seiten mit wenigen Unterseiten und ohne Shop. In umfangreichen Sachen kann das deutlich teurer werden, Sie erfahren aber immer vor dem Auftrag den konkreten Endpreis. |
monatlich 35,70 € keine Mindestlaufzeit, jederzeit zu sofort kündbar. Voraussetzung: einmalige Prüfung der Webpräsenz (ich hafte ungern für die Fehler Anderer). |
Zwei Nutzerkommentare
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