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Probleme beim Kauf eines gebrauchten Fahrrades

Zusammenfassung:

Ein schriftlicher Kaufvertrag ist beim Erwerb eines gebrauchten Fahrrads wichtig. Der Käufer sollte das Fahrrad vor dem Kauf gründlich prüfen und Fotos machen. Es muss sich vergewissern, dass das Rad nicht gestohlen ist. Ein Gewährleistungsausschluss muss sorgfältig formuliert werden.
Ø Lesezeit: ca 2 min.
Inhaltsverzeichnis:
  • Inhalt eines Fahrrad-Kaufvertrages
  • kein Kauf ohne vorherige Ansicht
  • das gestohlene Rad
  • Vorsicht mit dem Gewährleistungsausschluss
  • Kaufvertrag Vorlage
  • Bewertung für diese Seite

Inhalt eines Fahrrad-Kaufvertrages

Auch wenn Verträge durchaus auch mündlich geschlossen werden können, ist beim Erwerb eines gebrauchtes Fahrrades ein schriftlicher Kaufvertrag schon wichtig, und zwar für Käufer und Verkäufer gleichermaßen. Hierbei sollten insbesondere die Identität der Vertragspartner, Informationen zum Zustand des Fahrrads, etwaige Mängel und die vereinbarte Kaufsumme, ferner aber auch die Rahmennummer aufgeführt werden.

kein Kauf ohne vorherige Ansicht

Kaufen Sie kein gebrauchtes Fahrrad bei Ebay!
Der Käufer sollte sich vor dem Besuch beim Verkäufer schonmal die Nummer der örtlichen Polizeistation notieren, dazu gleich mehr. Er muss vor Ort den Zustand des Fahrrads gründlich prüfen, eine Probefahrt machen und auch Fotos vom Zustand beim Verkauf anfertigen, und zwar am besten mit Datumseinblendung. Häufig inspiziert der Käufer das Fahrrad erst nach dem Kauf genauer und entdeckt versteckte Mängel, die zuvor nicht offengelegt wurden. Um solche Unsicherheiten zu minimieren, ist es ratsam, eine umfassende Beschreibung des Zustands des Fahrrads im Vertrag festzuhalten.

Der Verkäufer vermeidet hingegen spätere Probleme, indem er alle relevanten Informationen über das Fahrrad ehrlich und genau offenlegt. Falls bekannte Mängel nicht im Verkaufsvertrag aufgeführt werden, könnte der Käufer später Anspruch auf Minderung, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz geltend machen.

das gestohlene Rad

Bild: KI, Prompt: Thomas Meier-Bading

Der Käufer muss sich außerdem absichern, dass das Rad nicht gestohlen ist. Dazu dient zum Einen die Ausweisnummer des Verkäufers und zum anderen die Angabe der Rahmennummer im Vertrag (und jeweils der Vergleich mit den echten Nummern). Ist sie ausgefräst oder nicht zu finden: Finger weg! Jetzt kommt die zuvor notierte Rufnummer der örtlichen Polizeistation ins Spiel: rufen Sie dort an und lassen Sie die Rahmennummer prüfen. Das dauert keine 3 Minuten. Ein bösgläubiger Verkäufer wird versuchen, Sie davon abzuhalten. Im Idealfall kann der Verkäufer aber sogar die Orignal-Kaufbelege vorweisen. Diese muss der Käufer mitnehmen, denn wenn er das Rad später weiterverkaufen will, hat er sonst das selbe Problem.

Zum Hintergrund: im deutschen Recht gibt es den gutgläubigen Erwerb. Der ahnungslose Käufer kann den Kaufgegenstand behalten, auch wenn der Verkäufer gar nicht zum Verkauf berechtigt war, z.B. weil er sich das Fahrrad nur geliehen hatte. Anders ist es aber, wenn dem wahren Inhaber das Fahrrad gestohlen wurde. Dann kann sich der Käufer nicht auf den Gutglaubensschutz berufen und muss es dem wahren Inhaber zurück geben - der Verkäufer und das Geld können dann aber schon über alle Berge sein (darum den Ausweis kontrollieren).

Wir vertreten Fahrradfahrer.

Vorsicht mit dem Gewährleistungsausschluss

Viele Vorlagen (übrigens auch die soeben von ChatGPT testweise erzeugte) beinhalten eine Klausel „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung”. Jegliche Gewährleistung kann man aber nicht im Vorfeld ausschließen, so dass die Klausel dann komplett unwirksam wird - jedenfalls bei Verwendung von Standardverträgen, die als AGB zählen und dem AGB-Recht unterliegen. Es solche Klausel darf die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden nicht ausschließen.

Kaufvertrag Vorlage

Ich empfehle für den Gebrauchtfahrradkauf ohne Beteiligung eines Händlers die Vorlage des ADFC.


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